Erklärung

Aus PhytomedWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Pflanzenschutzgeräten, außer Kleingeräten, hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer oder der Einführer der BBA zu erklären, dass der Gerätetyp den Anforderungen nach § 24 Pflanzenschutzgesetz entspricht.

Siehe auch: Anerkennung, Pflanzenschutzgeräteliste, Pflanzenschutzgeräteprüfung

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge
Drucken/exportieren