Erklärung
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Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Pflanzenschutzgeräten, außer Kleingeräten, hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer oder der Einführer der BBA zu erklären, dass der Gerätetyp den Anforderungen nach § 24 Pflanzenschutzgesetz entspricht.
Siehe auch: Anerkennung, Pflanzenschutzgeräteliste, Pflanzenschutzgeräteprüfung